Mitgliedschaft

Allgemeines

Um die Angebote des Vereins nutzen zu können, ist eine Mitgliedschaft erforderlich. Ausnahme sind einzelne Kursangebote, bei denen dann aber für Nichtmitglieder höhere Kursgebühren anfallen. Die Mitgliedschaft im Verein ist in der Vereinssatzung geregelt. Dort finden sich allgemeine Regelungen zum Erwerb und zur Beendigung der Mitgliedschaft (§§ 4 und 5) sowie die Rechte aber auch Pflichten der Mitglieder (§§ 6 bis 9).

Grundsätzlich ist folgendes zu beachten:

  1. Selbstverständlich kann zunächst der Übungsbetrieb probeweise besucht werden. Aus versicherungsrechtlichen Gründen sollte dieser Zeitraum zwei Monate nicht überschreiten.
  2. Die Mitgliedschaft wird durch Abgabe des Aufnahmeantrages und dessen Anerkennung durch den Verein erworben.
  3. Mit der Mitgliedschaft entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge (siehe unten).
  4. Mit der Aufnahme wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro fällig.
  5. Die Mindestmitgliedschaft beträgt 12 Monate. Kündigungen sind danach zum 30.06. und 31.12. unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist möglich. 

Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und deren Abwicklung sind in der Beitrags- und Gebührenordnung des Vereins geregelt. Grundsätzlich werden die Beiträge per Lastschriftverfahren eingezogen. Gebühren für Rücklastschriften wegen mangelnder Deckung oder geänderter (und nicht mitgeteilter) Bankverbindung werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Der Beitragseinzug ist jährlich oder halbjährlich möglich und erfolgt in den Monaten Februar und August. Wird das Lastschriftverfahren vom Mitglied abgelehnt, erfolgt die Erstellung einer Rechnung, wofür eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro erhoben wird. Gleiches gilt für Mahnungen infolge nicht entrichteter Beiträge.

Aktuell gilt die folgende monatliche Beitragsstaffelung:

Einzelmitgliedschaft Erwachsene12,00 Euro
Kinder/Jugendliche (bis 21 Jahre)9,50 Euro
Studenten/Auszubildene* (mit Nachweis)9,50 Euro
Familienbeitrag26,50 Euro
Rentner (mit Nachweis)8,00 Euro
Passivmitglieder8,00 Euro

*Die Beitragsermäßigung für Studenten/Auszubildende erfolgt grundsätzlich nach Vorlage von Studienbescheinigung/Ausbildungsvertrag rückwirkend.

Daneben wird in unserer Tennisabteilung ein Sonderbeitrag erhoben. Grundlagen des Sonderbeitrages sind in der Vereinssatzung (§ 8 Ziffer 3) bzw. Beitrags- und Gebührenordnung (§ 9) geregelt. Bei Rückfragen hilft Ihnen die Geschäftsstelle gerne weiter. Oder einfach per E-Mail an mitgliederverwaltung(at)svs-griesheim.de.